KOSTENERSTATTUNG durch die KASSEN


Als niedergelassene Physiotherapeutin kooperiere ich mit vielen Ärzten und bin daher als Wahltherapeutin tätig.

Bei WahltherapeutInnen werden die Behandlungskosten von den PatientInnen vorfinanziert – bei ihrer zuständigen Kasse können Sie, nach Abschluss der Behandlung, den Kassentarif geltend machen.

Sie benötigen dazu: