Als niedergelassene Physiotherapeutin kooperiere ich mit vielen Ärzten und bin daher als Wahltherapeutin tätig.
Bei WahltherapeutInnen werden die Behandlungskosten von den PatientInnen vorfinanziert –
bei ihrer zuständigen Kasse können Sie, nach Abschluss der Behandlung, den Kassentarif geltend machen.
Sie benötigen dazu:
Verordnungsschein des Arztes mit namentlicher Zuweisung an mich
Einholung einer chefärztlichen Bewilligung
Terminvereinbarung und Behandlungen
Nach Abschluss der Behandlungen – Einreichung mit Bewilligung und Zahlungsnachweis